Verkehrsrecht · Bamberg · Oberfranken · Deutschland
Wir regulieren Verkehrsunfälle in Bamberg, Oberfranken und deutschlandweit – auch im EU-Ausland. Vollständige Schadensabwicklung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Unfall passiert — was tun?
Die richtigen Schritte direkt nach dem Unfall entscheiden maßgeblich darüber, wie erfolgreich Ihre Schadensregulierung verläuft. Arbeiten Sie diese sieben Punkte am Unfallort ruhig der Reihe nach ab.
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen 100 m, auf Autobahnen 150–200 m hinter der Unfallstelle).
Erste Hilfe leisten und bei Personenschaden sofort den Notruf 112 wählen. Bei Streitigkeiten oder unklarer Haftungslage zusätzlich die Polizei 110 rufen.
Fotos aus allen Perspektiven – Gesamtsituation, Endstellung der Fahrzeuge, Beschädigungen, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Straßenzustand. Auch vermeintliche Details können später entscheidend sein.
Name, Anschrift, Telefonnummer, Führerscheindaten, Versicherung mit Nummer und Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fabrikat, Typ) des Unfallgegners notieren. Europäischer Unfallbericht leistet wertvolle Dienste.
Kontaktdaten möglicher Zeugen aufnehmen. Gerade bei strittiger Haftungsfrage sind neutrale Zeugen oft der entscheidende Faktor für die spätere Regulierung.
Vermeiden Sie vor Ort Aussagen zur Schuld oder Unterschriften auf Schuldanerkenntnissen der Gegenseite. Die rechtliche Bewertung erfolgt später – oft anders als der erste Eindruck.
Bei Schäden über der Bagatellgrenze (ca. 800 €) sollten Sie zuerst uns kontaktieren – und nicht die gegnerische Versicherung. Wir nennen Ihnen zuverlässige unabhängige Kfz-Sachverständige aus der Region, die Sie frei beauftragen können, und übernehmen die gesamte anwaltliche Abwicklung.
Unsere Leistungen
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, nennen Ihnen zuverlässige unabhängige Kfz-Sachverständige in der Region (die Sie frei beauftragen), führen Korrespondenz mit Werkstatt und Vermieter, prüfen jeden Regulierungsbeitrag auf Vollständigkeit – und, wenn nötig, setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Unser Kerngeschäft: vollständige Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen in Bamberg, Oberfranken und im gesamten Bundesgebiet – gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherern, schriftlich und, wo nötig, klageweise.
Zusätzliche Expertise: grenzüberschreitende Regulierung über die in Deutschland ansässigen Regulierungsbeauftragten ausländischer Versicherer. Mehrsprachige Korrespondenz, Kenntnis nationaler Regulierungspraxis.
Durchsetzung von Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen bei dauerhafter Beeinträchtigung.
Verteidigung bei Bußgeldbescheiden, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug im Zusammenhang mit dem Unfall – einschließlich Einspruchs- und Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.
Strafrechtliche Verteidigung bei Vorwürfen wie fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder Trunkenheit im Verkehr.
Wenn die Versicherung nicht einlenkt, setzen wir Ihre Ansprüche vor Amts- und Landgericht durch – einschließlich Berufung und Revision bei höheren Instanzen.
Ihre Ansprüche im Überblick
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz – nicht nur auf die Reparatur des Blechschadens. Viele Anspruchsinhaber verschenken Geld, weil sie einzelne Positionen gar nicht kennen oder die Versicherung diese „vergisst" auszuzahlen. Unsere Prüfung deckt regelmäßig zusätzliche Ansprüche zwischen 15 und 40 % des ursprünglich angebotenen Regulierungsbetrags auf.
Zusätzliche Expertise
Der Großteil unserer Verkehrsunfall-Mandate sind Inlandsfälle – Unfälle in Bamberg, Oberfranken und im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus regulieren wir seit vielen Jahren auch grenzüberschreitende Verkehrsunfälle. Ein Unfall im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise im EU-Ausland ist für viele Betroffene doppelt belastend: fremde Sprache, unbekanntes Rechtssystem, ausländische Versicherungen. Wir kennen die Regulierungspraxis der wichtigsten EU-Staaten aus dem praktischen Mandatsgeschäft.
Nach der 4. Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie der EU muss jeder ausländische Versicherer einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland benennen. An diesen können Sie sich in deutscher Sprache wenden. Wir führen die gesamte Korrespondenz direkt dort – Sie müssen weder Französisch noch Italienisch können, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Bei Unfällen im Ausland gilt nach Art. 4 Rom-II-Verordnung grundsätzlich das Recht des Unfallstaates. Entsprechend richten sich Schadenspositionen, Höhe und Verjährung nach ausländischem Recht. Wir prüfen bei jedem Mandat, ob sich über das deutsche Direktanspruchsverfahren (§ 115 VVG i. V. m. Art. 18 Rom-II) eine Klage vor dem deutschen Wohnsitzgericht erhebt – oft ein entscheidender Vorteil für unsere Mandanten.
Verjährungsfristen variieren im EU-Ausland erheblich – in Spanien bereits nach einem Jahr, in Frankreich nach fünf Jahren, in Italien nach zwei Jahren. Wer zu lange wartet, verliert Ansprüche unwiederbringlich. Je früher Sie uns einbinden, desto größer die Chance auf vollständige Regulierung.
Einige Länder erkennen bestimmte Positionen (z. B. merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallpauschale) nicht oder nur eingeschränkt an. Wir strukturieren den Anspruch so, dass die anspruchsberechtigten Positionen unter dem jeweiligen Recht maximal ausgeschöpft werden.
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit mehr als Bagatellschaden (ab ca. 800 €) empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts dringend. Die Anwaltskosten trägt in diesem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung als Schadensposition. Ohne anwaltliche Unterstützung werden Ansprüche erfahrungsgemäß oft zu niedrig reguliert – insbesondere Nutzungsausfall, merkantile Wertminderung, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Teil Ihres Schadens. Haben Sie Teilschuld, reduziert sich die Erstattung anteilig. Für den verbleibenden Anteil bzw. bei Alleinverschulden greift in der Regel die Rechtsschutzversicherung. Die Erstanfrage bei uns ist stets kostenfrei.
Nach der 4. KH-Richtlinie bestellt jede ausländische Haftpflichtversicherung einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland, den Sie in deutscher Sprache direkt anschreiben können. Wir übernehmen als Spezialisten für grenzüberschreitende Verkehrsunfälle die komplette Regulierung – von der Kommunikation mit der ausländischen Versicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung vor dem deutschen Wohnsitzgericht, sofern das deutsche Direktanspruchsverfahren eröffnet ist.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die Netto-Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Vorteil: freie Verfügung über den Betrag. Nachteil: keine Umsatzsteuer, kein Nutzungsausfall für die „fiktive" Reparaturdauer, teilweise Abzüge auf Stundenverrechnungssätze freier Werkstätten. Wir prüfen im Einzelfall, was für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in Deutschland in drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Im EU-Ausland gelten abweichende, teils deutlich kürzere Verjährungsfristen (z. B. Spanien 1 Jahr). Den Unfall sollten Sie unverzüglich bei Ihrer eigenen Versicherung melden – bei der gegnerischen keinesfalls ohne anwaltliche Begleitung.
Nein. Sie haben grundsätzlich freie Werkstattwahl. Ein Verweis der Versicherung auf eine Partnerwerkstatt ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig – etwa wenn die Werkstatt gleichwertig, wohnortnah und für Sie zumutbar erreichbar ist. Bei Neuwagen, Leasing oder bestehender Herstellergarantie ist der Verweis regelmäßig unzulässig. Wir prüfen die Voraussetzungen und setzen notfalls den vollen Erstattungsanspruch durch.
Ja, bei körperlichen oder seelischen Verletzungen infolge des Unfalls. Die Höhe richtet sich nach Art, Dauer und Schwere der Verletzung, Heilungsverlauf, Dauerfolgen und einem etwaigen Mitverschulden. Orientierung bieten die gängigen Schmerzensgeld-Tabellen (Hacks/Wellner/Häcker, Slizyk, Beckscher Schmerzensgeld-Katalog) – eine individuelle Bewertung ist aber stets erforderlich.
Bei klarer Haftungslage und einfachem Sachschaden regelt sich der Fall oft innerhalb von vier bis acht Wochen. Bei Personenschäden, streitiger Haftung, EU-Auslandsunfällen oder Totalschäden kann das Verfahren mehrere Monate bis über ein Jahr dauern. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden – auf Wunsch digital über die Webakte (eConsult).
Beim wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand) erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des Fahrzeugs. Innerhalb der 130-Prozent-Grenze können Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren und sechs Monate weiternutzen; darüber hinaus nur in Ausnahmefällen. Hinzu kommen Nutzungsausfall/Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer und Zulassungskosten.
Den Bescheid keinesfalls einfach akzeptieren. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Wir prüfen die Aktenlage, beantragen Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle bzw. Staatsanwaltschaft und entwickeln die passende Verteidigungsstrategie – vom schlichten Verwerfen des Bescheids bis zur umfassenden Verteidigung vor dem Amtsgericht.
Über die Kanzlei
Diese Seite ist ein thematisch fokussiertes Angebot der inhabergeführten Rechtsanwaltskanzlei Kliemann & Kliemann mit Sitz in Bamberg. Unsere Anwälte Kilian Kliemann und Thomas Kliemann (Fachanwalt für Familienrecht; Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) sowie Stephan Geyer (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, angestellt) betreuen neben dem Verkehrsrecht weitere Rechtsgebiete wie Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Baurecht, Vertragsrecht und Zivilrecht.
Zur Hauptseite ra-kliemann.de ↗Bedenken Sie: die Versicherung des Unfallgegners kann nicht Ihr „Freund" sein, denn deren Interessenlage ist eine ganz andere als die Ihrige. Versicherungen versuchen stets, die Regulierungsbeträge so gering wie möglich zu halten. Damit sparen die Versicherer jährlich immense Summen — wahrscheinlich mehrere Millionen Euro.
Unfall melden
Je früher wir den Fall übernehmen, desto besser die Regulierung. Schreiben Sie uns formlos oder nutzen Sie das Formular – wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück. In Eilfällen erreichen Sie uns telefonisch.
Kliemann & Kliemann
Theuerstadt 3a · 96050 Bamberg
Mo – Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
Mo – Do: 13:00 – 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung